Vermächtnis
Tierliebe, die bleibt – mit einem Vermächtnis für den Tierschutz
Was bleibt von mir, wenn ich einmal gehe?
Diese Frage zu stellen, erfordert Mut, Zeit und Besonnenheit. Es lohnt sich, den eigenen Nachlass frühzeitig zu regeln – für sich selbst, für die Menschen, die einem nahestehen, und vielleicht auch für Tiere, die auf unsere Hilfe angewiesen sind.
Nur mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge zu ändern und selbst zu bestimmen, was mit Ihrem Vermögen geschieht. So können Sie nahestehende Personen bedenken oder einen Teil Ihres Nachlasses dazu nutzen, Tieren in Not zu helfen und dauerhaft Gutes zu tun.
Mit einer testamentarischen Verfügung zugunsten unseres Vereins „Stimme der Tiere e.V.“ setzen Sie ein Zeichen, das weit über Ihre Zeit hinaus Wirkung entfaltet.
Als gemeinnütziger Verein sind wir von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Ihre Zuwendung kommt also vollständig den Tieren zugute – ohne steuerliche Abzüge.
Gerne stehen wir Ihnen vertraulich und unverbindlich für Fragen zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach an stimmedertiere@yahoo.de – wir beraten Sie einfühlsam und persönlich.
❤️ Ihre Liebe zu Tieren kann weiterleben.

Gestalten Sie Ihr Vermächtnis
Es gibt viele Möglichkeiten, unseren Verein in Ihrem Testament zu berücksichtigen:
– einen festen Geldbetrag
– einen prozentualen Anteil Ihres Vermögens
– bestimmte Werte wie Immobilien, Grundstücke oder Schmuckstücke
Auch kleinere Beträge helfen, Leben zu retten und unsere Arbeit nachhaltig zu sichern. Jede testamentarische Spende wird mit größter Sorgfalt und Verantwortung für den von Ihnen bestimmten Zweck verwendet.
Als gemeinnützige Organisation sind wir verpflichtet, Ihre Zuwendung treu und verantwortungsbewusst nach Ihrem Willen einzusetzen.
Warum ein Testament wichtig ist
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Gibt es keine Erben, fällt Ihr gesamter Nachlass an den Staat. Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille erfüllt wird – und dass Ihr Vermögen dorthin gelangt, wo es Ihnen am Herzen liegt.
Sie können nicht nur Familie und Freunde bedenken, sondern auch eine gemeinnützige Organisation wie Stimme der Tiere e.V.. Dank unserer Steuerbefreiung kommt Ihre Unterstützung direkt den Tieren zugute.
Tiere absichern im Testament
Falls Sie ein Tier hinterlassen, können Sie in Ihrem Testament auch die Versorgung Ihres Lieblings regeln. Sie können eine Person Ihres Vertrauens als Erben einsetzen und ihr die Pflege des Tieres anvertrauen – mit klaren Anweisungen, wie die Versorgung aussehen soll, z. B. regelmäßige Spaziergänge, medizinische Versorgung oder besondere Bedürfnisse.
Darüber hinaus können Sie eine Vertrauensperson oder einen Verein als Testamentsvollstrecker einsetzen, um die Umsetzung Ihrer Wünsche zu überwachen. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Tier auch nach Ihrem Tod gut versorgt ist.
Wir empfehlen, ein notarielles Testament zu verfassen, um rechtliche Anfechtungen zu vermeiden, gerade wenn gemeinnützige Organisationen oder Tiere im Testament bedacht werden.
Ein Testament – ein Zeichen für das Leben
Ein Testament zu erstellen bedeutet nicht, den Tod zu planen – sondern das Leben zu gestalten. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, zu entscheiden, was über Ihr Leben hinaus wirken soll. Ein Testament kann jederzeit geändert oder angepasst werden, solange Sie leben.
Nutzen Sie diese Chance, ein Vermächtnis zu hinterlassen, das Ihren Werten entspricht: für die Menschen, die Ihnen nahestehen – und für die Tiere, die Ihre Hilfe brauchen.
Sorgen Sie vor für das, was Ihnen am Herzen liegt. Ihre Tierliebe kann bleiben.